Podologisches Zentrum Bottrop

Willkommen in Ihrer Praxis für Podologie in Bottrop.
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Ihre Fußgesundheit ist unser Beruf.

Hochstraße 34, 46236 Bottrop

02041 / 7669490
Über uns

Podologisches Zentrum Bottrop

Wir begleiten mit unserer podologischen Gemeinschaftspraxis Menschen jeden Alters, die durch Fußprobleme in ihren Bewegungen bereits eingeschränkt oder davon bedroht sind.

Kommen Sie auf uns zu - Wir beraten Sie gerne.

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Gepflegte Füße am Strand
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COVID-19

Hier erfahren sie alles, was sie über unsere Praxis im Zusammenhang mit COVID-19 wissen müssen.

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Abbildung eines Corona Virus Erregers
Verfahren und tehniken

Behandlungen

Zu unseren Behandlungen zählen:

  • Fachgerechtes Schneiden der Nägel, Behandlung bei eingewachsenen und/oder verdickten Nägeln
  • Abtragen von übermäßiger Hornhaut oder Schwielen (Hyperkeratosebehandlung)
  • Fachgerechte Behandlung von Hühneraugen (Clavi) und Warzen (Verrucae)
  • Spezielle Spangentechniken bei eingewachsenen Nägeln (Orthonyxiebehandlung)
    Hier bieten wir unterschiedliche schmerzfreie Verfahren an. Nicht alle Krankenkassen übernehmen diese Leistung. Damit wir Ihnen kostengünstige und moderne Verfahrenstechniken anbieten können, informieren wir uns regelmäßig über neue Behandlungsmethoden bei eingewachsenen Nägeln.
  • Künstlicher Nagelersatz (Nagelprothetik)
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Heilpraktik

Behandlungen und Techniken des Sektoralen Heilpraktiker (SHP) Podologie:

  • Podo-Taping: Beim Podo-Taping liegt die besondere Schwierigkeit im Verhindern von Druckstellen, z. B. durch zu dicke Tapeanlagen, als auch in der Haltbarkeit des Tapes durch die mechanische Reibung am Fuß.
  • Podologische Akupunktur
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Hygiene

Optimale Hygiene ist bei uns nicht nur Standard, sondern unsere Aufgabe, der wir überdurchschnittlich nach kommen. Wir arbeiten grundsätzlich mit sterilisierten Instrumenten. Denn nur ein Höchstmaß an Hygiene verhindert die Übertragung von Keimen wie Viren, Pilzsporen und Bakterien. Zudem arbeiten wir mit einem überwachten Programm und dem dementsprechenden validiertem Verfahren, dass gemäß gesetzlicher Vorschriften revalide ist.

Podologische Maßnahmen und der Umgang mit den Instrumenten werden nach anerkannten Regeln des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung durchgeführt.

Für alle unsere Desinfektionsverfahren, wie der Hautdesinfektion, der Instrumentendesinfektion und der Flächendesinfektion verwenden wir aus der DGHM*-Liste vorgeschriebene Desinfektionsmittel.

*DGHM = Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie)Weitere Infos finden Sie hier.

Fachgerechte Behandlung

Diabetiker

Die med. Fußbehandlung ist bei Diabetikern verordnungsfähig.
Die Heilmittelverordnung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt.

Vorraussetzungen:

Diabetisches Fußsyndrom mit Durchblutungsstörung (Angiopathie) und/oder Nervenstörung (Neuropathie), mit Veränderungen der Haut und/oder Zehennägel. Wenn ohne fachgerechte podologische Behandlung Folgeschäden, wie Entzündungen oder Wund‐ Heilungsstörungen drohen oder vorhanden sind.

  • Nur Podologen mit einer zugelassenen Praxis dürfen die verordnete Therapiedurchführen
  • Fußpfleger haben keine Zulassung und Berechtigung zur Erbringung von Rezeptleistungen

Patienten mit Diabetes mellitus und einer Neuropathie/ Polyneuropathie können von ihrem Arzt/Diabetologen eine Verordnung für die podologische Behandlung ausgestellt bekommen.

INFORMATION

Podologie

Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie arbeitet eng mit medizinisch-wissenschaftlichen Disziplinen zusammen und bildet nicht selten die unterstützende Behandlungsbrücke zwischen Arzt und Patient für den optimalen Genesungserfolg der Füße. Wir vertreten deshalb unsere Position nachhaltig, damit wir für Sie und für Ihre Füße bestmögliche Ergebnisse und Lösungen erzielen. Der Podologe ist befähigt, vor allem bei Patienten mit erheblichen Risiken wie z. B. Diabetes, Durchblutungsstörungen oder Infektionsrisiken, spezielle Behandlungsmaßnahmen selbständig oder nach ärztlicher Verordnung durchzuführen. Die medizinische Fußpflege und Behandlung ist durch das Podologengesetz vom 02.01.2002 geregelt. Podologe / Podologin darf sich nur nennen, wer die Erlaubnis oder die Berechtigung bzw. staatliche Anerkennung nach dem Podologengesetz (PodG) nachweisen kann.

Krankenkassen

Abrechnung mit den Krankenkassen

Wir sind eine anerkannte podologische Praxis. Unsere Patienten dürfen bei Verordnung durch den Arzt bestimmte Leistungen bei der Krankenkasse geltend machen.

Dennoch: Die Abrechnungsmöglichkeit podologischer Leistungen bleibt bei Krankenkassen unterschiedlich. Nicht jede Leistung ist bei jeder Krankenkasse im Leistungskatalog enthalten. Kommt eine spezielle Behandlungsmethode für Sie in Frage, beraten wir Sie vorab ausführlich. Klären Sie dann rechtzeitig die erforderliche podologische Leistung mit Ihrer Krankenkasse ab.

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