Wir begleiten mit unserer podologischen Gemeinschaftspraxis Menschen jeden Alters, die durch Fußprobleme in ihren Bewegungen bereits eingeschränkt oder davon bedroht sind.
Kommen Sie auf uns zu - Wir beraten Sie gerne.
Hier erfahren sie alles, was sie über unsere Praxis im Zusammenhang mit COVID-19 wissen müssen.
Zu unseren Behandlungen zählen:
Behandlungen und Techniken des Sektoralen Heilpraktiker (SHP) Podologie:
Optimale Hygiene ist bei uns nicht nur Standard, sondern unsere Aufgabe, der wir überdurchschnittlich nach kommen. Wir arbeiten grundsätzlich mit sterilisierten Instrumenten. Denn nur ein Höchstmaß an Hygiene verhindert die Übertragung von Keimen wie Viren, Pilzsporen und Bakterien. Zudem arbeiten wir mit einem überwachten Programm und dem dementsprechenden validiertem Verfahren, dass gemäß gesetzlicher Vorschriften revalide ist.
Podologische Maßnahmen und der Umgang mit den Instrumenten werden nach anerkannten Regeln des Medizinproduktegesetzes und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung durchgeführt.
Für alle unsere Desinfektionsverfahren, wie der Hautdesinfektion, der Instrumentendesinfektion und der Flächendesinfektion verwenden wir aus der DGHM*-Liste vorgeschriebene Desinfektionsmittel.
*DGHM = Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie)Weitere Infos finden Sie hier.
Die med. Fußbehandlung ist bei Diabetikern verordnungsfähig.
Die Heilmittelverordnung wird vom behandelnden Arzt ausgestellt.
Vorraussetzungen:
Diabetisches Fußsyndrom mit Durchblutungsstörung (Angiopathie) und/oder Nervenstörung (Neuropathie), mit Veränderungen der Haut und/oder Zehennägel. Wenn ohne fachgerechte podologische Behandlung Folgeschäden, wie Entzündungen oder Wund‐ Heilungsstörungen drohen oder vorhanden sind.
Patienten mit Diabetes mellitus und einer Neuropathie/ Polyneuropathie können von ihrem Arzt/Diabetologen eine Verordnung für die podologische Behandlung ausgestellt bekommen.
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie arbeitet eng mit medizinisch-wissenschaftlichen Disziplinen zusammen und bildet nicht selten die unterstützende Behandlungsbrücke zwischen Arzt und Patient für den optimalen Genesungserfolg der Füße. Wir vertreten deshalb unsere Position nachhaltig, damit wir für Sie und für Ihre Füße bestmögliche Ergebnisse und Lösungen erzielen. Der Podologe ist befähigt, vor allem bei Patienten mit erheblichen Risiken wie z. B. Diabetes, Durchblutungsstörungen oder Infektionsrisiken, spezielle Behandlungsmaßnahmen selbständig oder nach ärztlicher Verordnung durchzuführen. Die medizinische Fußpflege und Behandlung ist durch das Podologengesetz vom 02.01.2002 geregelt. Podologe / Podologin darf sich nur nennen, wer die Erlaubnis oder die Berechtigung bzw. staatliche Anerkennung nach dem Podologengesetz (PodG) nachweisen kann.
Wir sind eine anerkannte podologische Praxis. Unsere Patienten dürfen bei Verordnung durch den Arzt bestimmte Leistungen bei der Krankenkasse geltend machen.
Dennoch: Die Abrechnungsmöglichkeit podologischer Leistungen bleibt bei Krankenkassen unterschiedlich. Nicht jede Leistung ist bei jeder Krankenkasse im Leistungskatalog enthalten. Kommt eine spezielle Behandlungsmethode für Sie in Frage, beraten wir Sie vorab ausführlich. Klären Sie dann rechtzeitig die erforderliche podologische Leistung mit Ihrer Krankenkasse ab.